Schweizer Quellensteuer Aufenthaltsbewilligung B


Hier erfährst du alle Fakten über die B-Aufenthaltsbewilligung in deinem Wohnkanton erfahren, damit du keine finanziellen Überraschungen erlebst. Es gibt einige Ausnahmen, ob du eine Steuererklärung einreichen musst.
zufriedene_Frau_wandert in die Schweiz ein und weiss wie die Steuererklärung funktioniert

 

Basics:
In der Schweiz unterliegen ausländische Arbeitnehmer mit einer Aufenthaltsbewilligung B der Quellensteuer, die direkt vom Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an die Steuerbehörden überwiesen wird.

Diese Steuer umfasst sämtliche Einkünfte, darunter Lohn, Boni und weitere Vergütungen, wobei persönliche Faktoren wie Familienstand und Kinder berücksichtigt werden. Die Steuersätze variieren je nach Kanton und individueller Situation.

 

Wichtig:
In bestimmten Fällen, etwa bei zusätzlichem Einkommen oder Vermögen, ist eine zusätzliche Steuererklärung erforderlich, um korrekte Besteuerung und mögliche Steuervorteile sicherzustellen. Betroffene müssen sich in solchen Fällen proaktiv selbst um die Einreichung kümmern, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Im Folgenden Beitrag von Smart eTax.ch erfährst du, wann eine Steuererklärung notwendig ist und welche kantonalen Grenzwerte gelten.


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Zusammenfassung

Das Schweizer Steuersystem zu navigieren kann schwierig sein, insbesondere für neue Einwohner mit einer B-Aufenthaltsbewilligung. Dieser Artikel bietet detaillierte Informationen über Steuerpflichten, die Besonderheiten der Steuerzahlung für Inhaber einer C- oder B-Aufenthaltsbewilligung und die Auswirkungen, wenn sich dein Hauptwohnsitz im Ausland befindet. Ausserdem erklären wir die Quellensteuer, wie sie funktioniert, und die Anforderungen für die Einreichung einer Steuererklärung in der Schweiz. Das Verständnis dieser wichtigen Punkte wird dir helfen, finanzielle Überraschungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass du die Schweizer Steuergesetze einhältst.

 

 

Wann macht es Sinn, mit einer B-Aufenthaltsbewilligung eine Steuererklärung einzureichen?

Die Quellensteuer in der Schweiz basiert auf dem durchschnittlichen Steuersatz aller Gemeinden in deinem Wohnkanton. Diese Steuer wird nach den Sozialversicherungsbeiträgen von deinem Arbeitgeber von deinem Brutto-Einkommen abgezogen. Der Steuersatz variiert je nach Gemeinde. Daher lohnt es sich zu überlegen, ob du eine Steuererklärung einreichen solltest:

Beispiel:
Wenn du in einer Gemeinde mit einem tieferen Steuersatz als der Durchschnittssteuersatz (Quellensteuer) wohnst, könnte es vorteilhaft sein, eine Steuererklärung einzureichen. Das heisst du kannst mit der Einreichung der Steuererklärung, einen Teil der bereits bezahlten Quellensteuer zurückfordern!

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Der beste Ansatz ist ein Steuervergleich. Berechne deine Steuerschuld, wie wenn du eine Steuererklärung mit allen möglichen Abzügen einreichst und vergleiche die Steuerschuld mit der Quellensteuer auf deinem Lohnausweis / Monatsabrechnung und multipliziere diese auf ein Jahr hoch. So weisst du, wo du mit welcher Methode du weniger bezahlst.

Hinweis: Wer einmal eine Steuererklärung einreicht, muss immer eine Steuererklärung trotz B-Ausweis einreichen.
 

 

Was sind die Konsequenzen einer Steuererklärung mit einer B-Aufenthaltsbewilligung?

Sobald du eine Steuererklärung einreichst, musst du auch in den folgenden Jahren eine Steuererklärung abgeben. Während du von Abzügen profitierst, könntest du auch vom durchschnittlichen Steuersatz deiner Wohngemeinde profitieren.

 

Wie zahlst du Steuern als Inhaber einer B-Aufenthaltsbewilligung?

Arbeitnehmer ohne C-Bewilligung zahlen in der Regel Quellensteuer in der Schweiz, wenn sie nicht mit einem Schweizer Staatsbürger verheiratet sind oder kein Schweizer Grundeigentum besitzen. Die Quellensteuer wird direkt von ihrem Gehalt abgezogen und variiert je nach Kanton. Diese Sätze beinhalten in der Regel Pauschalabzüge für Berufsausgaben und Versicherungsprämien sowie Abzüge für verheiratete Paare und Kinder.



Ausnahmen - Steuererklärung mit B-Ausweis

Wenn dein Bruttoeinkommen CHF 10.000 pro Monat oder CHF 120.000 pro Jahr übersteigt, musst du eine vollständige Steuererklärung einreichen und Steuern ähnlich wie Schweizer Staatsbürger zahlen. Bereits an der Quelle gezahlte Steuern werden auf deine endgültige Steuerschuld angerechnet, die auf der Steuererklärung basiert. Wenn dein jährliches Bruttoeinkommen weniger als CHF 10.000 oder CHF 120.000 beträgt, ist eine Steuererklärung in der Regel nur erforderlich, wenn andere steuerpflichtige Vermögenswerte oder Einkommen einen bestimmten Betrag überschreiten, der je nach Kanton variiert.

 

 

Besitzt du Immobilien in der Schweiz?

Wenn du Immobilien in der Schweiz besitzt, unterliegst du einer beschränkten Steuerpflicht aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit. Du musst eine Steuererklärung einreichen, in der du dein weltweites Vermögen und Einkommen angibst, um den anwendbaren Steuersatz zu bestimmen. Je nach Kanton können auch grundstücksbezogene Steuern anfallen.

 

 

Bist du in der Schweiz erwerbstätig  oder Grenzgänger?

Wenn du aufgrund deiner Beschäftigung in der Schweiz steuerpflichtig bist, unterliegst du in der Regel der Schweizer Quellensteuer für die Tage, an denen du in der Schweiz arbeitest. Für Grenzgänger in Nachbarländer und kurzfristige Einsätze gelten besondere Regeln.

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Quellensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abzurechnen. Es ist wichtig, dass du deinen Arbeitgeber über den Wohnort deiner Familie, Änderungen des Familienstandes, doppelte Staatsbürgerschaft, Fernarbeitsaktivitäten und andere relevante Faktoren informierst.

 

 

Kannst du den Status eines Quasi-Ansässigen erreichen?

Wenn du bei einem Schweizer Unternehmen angestellt bist, aber dein Hauptsteuerdomizil im Ausland hast, könntest du den Status eines Quasi-Ansässigen erreichen. Wenn mehr als 90 % deines weltweiten Einkommens aus Schweizer Quellen stammen, kannst du beantragen, eine ordentliche Steuererklärung abzugeben, die möglicherweise zusätzliche Abzüge ermöglicht.

 

 

Welche anderen Situationen können eine beschränkte Steuerpflicht auslösen?

Mehrere andere Situationen können eine beschränkte Steuerpflicht in der Schweiz auslösen, darunter:

  • Besitz oder Partnerschaft in Schweizer Unternehmen
  • Aufrechterhaltung von Betriebsstätten in der Schweiz
  • Immobilientransaktionen
  • Dividenden und Zinsen aus Schweizer Investitionen
  • Erbschaften oder Schenkungen im Zusammenhang mit Schweizer Vermögenswerten
  • Einkünfte aus persönlichen Aktivitäten in der Schweiz durch Künstler, Sportler und Redner
  • Verwaltungsratsvergütungen von Schweizer Unternehmen
  • Zinsen auf Forderungen, die durch Schweizer Immobilien gesichert sind
  • Renten aus Schweizer Vorsorgeeinrichtungen
  • Einkommen aus Mitarbeiterbeteiligungsplänen, die während der Beschäftigung in der Schweiz erworben wurden

Es wird empfohlen, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um deine spezifische Situation zu bewerten.

 

Wie wird die Besteuerung im Jahr des Umzugs in die Schweiz gehandhabt?

Bei einem Umzug in die Schweiz beginnt die Steuerpflicht am Tag der Ankunft. Dies führt zu einer Steuerpflicht vom Tag der Ankunft bis zum 31. Dezember sowohl für kantonale, kommunale als auch direkte Bundessteuern. Der anwendbare Steuersatz wird durch die Pro-Rata-Regelung für das gesamte Jahr bestimmt.

 

Was sind deine steuerlichen Vermögenswerte als Ausländer in der Schweiz?

Ausländer unterliegen den gleichen Steuergesetzen wie Einwohner. Wenn du an der Quelle besteuert wirst und dein Bruttoeinkommen CHF 120.000 pro Jahr oder CHF 10.000 pro Monat nicht überschreitet, musst du dein weltweites Vermögen und Einkommen oberhalb bestimmter Schwellenwerte melden, die je nach Kanton variieren.

 

Zusätzliche Schwellenwerte für Inhaber einer B-Aufenthaltsbewilligung

Zusätzlich zu einem Einkommen von CHF 10.000 pro Monat oder einem Jahreseinkommen von CHF 120.000 hat jeder Kanton unterschiedliche Vorschriften, wann eine zusätzliche Steuererklärung eingereicht werden muss.

 

  • Kanton: Aargau

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Ab CHF 10.000
    • Vermögen ledig: Ab CHF 100.000
    • Vermögen verheiratet: Ab CHF 100.000

 

  • Kanton: Appenzell Ausserrhoden

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Keine Schwelle / Fallweise
    • Vermögen ledig: Keine Schwelle / Fallweise
    • Vermögen verheiratet: Keine Schwelle / Fallweise

 

  • Kanton: Appenzell Innerrhoden

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Keine Schwelle / Fallweise
    • Vermögen ledig: Ab CHF 50.000
    • Vermögen verheiratet: Ab CHF 100.000

 

  • Kanton: Basel-Land

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Ab CHF 1.700
    • Vermögen ledig: Keine Schwelle / Fallweise
    • Vermögen verheiratet: Keine Schwelle / Fallweise

 

  • Kanton: Basel-Stadt

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Ab CHF 500
    • Vermögen ledig: Ab CHF 75.000
    • Vermögen verheiratet: Ab CHF 150.000

 

  • Kanton: Bern

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Ab CHF 3.000
    • Vermögen ledig: Ab CHF 150.000
    • Vermögen verheiratet: Ab CHF 150.000

 

  • Kanton: Freiburg

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Keine Schwelle / Fallweise
    • Vermögen ledig: Keine Schwelle / Fallweise
    • Vermögen verheiratet: Keine Schwelle / Fallweise

 

  • Kanton: Genf

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Keine bekannte Schwelle
    • Vermögen ledig: Keine bekannte Schwelle
    • Vermögen verheiratet: Keine bekannte Schwelle

 

  • Kanton: Glarus

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Ab CHF 2.000
    • Vermögen ledig: Ab CHF 50.000
    • Vermögen verheiratet: Ab CHF 50.000

 

  • Kanton: Graubünden

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Keine Schwelle / Fallweise
    • Vermögen ledig: Keine Schwelle / Fallweise
    • Vermögen verheiratet: Keine Schwelle / Fallweise

 

  • Kanton: Jura

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Keine Schwelle / Fallweise
    • Vermögen ledig: Keine Schwelle / Fallweise
    • Vermögen verheiratet: Keine Schwelle / Fallweise

 

  • Kanton: Luzern

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Zinserträge: CHF 2.000, Selbstständigkeitseinkommen / Unterhalt: CHF 5.000
    • Vermögen ledig: Ab CHF 62.500
    • Vermögen verheiratet: Ab CHF 125.000

 

  • Kanton: Neuenburg

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Keine bekannte Schwelle
    • Vermögen ledig: Keine bekannte Schwelle
    • Vermögen verheiratet: Keine bekannte Schwelle

 

  • Kanton: Nidwalden

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Keine Schwelle / Fallweise
    • Vermögen ledig: Keine Schwelle / Fallweise
    • Vermögen verheiratet: Keine Schwelle / Fallweise

 

  • Kanton: Obwalden

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Keine Schwelle / Fallweise
    • Vermögen ledig: Keine Schwelle / Fallweise
    • Vermögen verheiratet: Keine Schwelle / Fallweise

 

  • Kanton: Schaffhausen

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Keine Schwelle / Fallweise
    • Vermögen ledig: Keine Schwelle / Fallweise
    • Vermögen verheiratet: Keine Schwelle / Fallweise

 

  • Kanton: Schwyz

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Ab CHF 2.000
    • Vermögen ledig: Ab CHF 50.000
    • Vermögen verheiratet: Ab CHF 50.000

 

  • Kanton: Solothurn

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Keine Schwelle / Fallweise
    • Vermögen ledig: Keine Schwelle / Fallweise
    • Vermögen verheiratet: Keine Schwelle / Fallweise

 

  • Kanton: St. Gallen

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Keine Schwelle / Fallweise
    • Vermögen ledig: Ab CHF 75.000 plus CHF 20.000 für jedes minderjährige Kind
    • Vermögen verheiratet: Ab CHF 150.000 plus CHF 20.000 für jedes minderjährige Kind

 

  • Kanton: Tessin

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Ab CHF 3.000
    • Vermögen ledig: Ab CHF 50.000
    • Vermögen verheiratet: Ab CHF 50.000

 

  • Kanton: Thurgau

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Keine Schwelle / Fallweise
    • Vermögen ledig: Keine Schwelle / Fallweise
    • Vermögen verheiratet: Keine Schwelle / Fallweise

 

  • Kanton: Uri

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Ab CHF 2.000
    • Vermögen ledig: Ab CHF 100.000
    • Vermögen verheiratet: Ab CHF 100.000

 

  • Kanton: Waadt

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Keine bekannte Schwelle
    • Vermögen ledig: Keine bekannte Schwelle
    • Vermögen verheiratet: Keine bekannte Schwelle

 

  • Kanton: Wallis

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Keine bekannte Schwelle
    • Vermögen ledig: Keine bekannte Schwelle
    • Vermögen verheiratet: Keine bekannte Schwelle

 

  • Kanton: Zug

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Ab CHF 2.000
    • Vermögen ledig: Ab CHF 100.000
    • Vermögen verheiratet: Ab CHF 100.000

 

  • Kanton: Zürich

    • Zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt: Ab CHF 3.000
    • Vermögen ledig: Ab CHF 80.000
    • Vermögen verheiratet: Ab CHF 160.000

 

Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt vom Einkommen abgezogen wird, bevor es an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird. In der Schweiz unterliegen ausländische Arbeitnehmer ohne unbefristete Aufenthaltsbewilligung (C-Bewilligung) in der Regel der Quellensteuer. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Steuer direkt vom Gehalt abzieht und an die Steuerbehörden überweist.

Die Quellensteuer deckt alle Arten von Einkommen ab, wie Gehälter, Boni und andere Vergütungen. Sie berücksichtigt auch persönliche Umstände wie den Familienstand und die Anzahl der Kinder. Der Steuersatz variiert je nach Kanton und persönlicher Situation des Arbeitnehmers.

Zusätzlich zur Quellensteuer müssen Arbeitnehmer, die der Quellensteuer unterliegen, unter bestimmten Umständen eine Steuererklärung einreichen, insbesondere wenn sie zusätzliches Einkommen oder Vermögen haben, das nicht der Quellensteuer unterliegt. Dies ist notwendig, um die korrekte Besteuerung sicherzustellen und potenzielle Steuervorteile zu nutzen.

Arbeitnehmer, die der Quellensteuer unterliegen, müssen unter bestimmten Umständen proaktiv und eigenständig eine Steuererklärung bei den Steuerbehörden einreichen. Unterlassen sie dies, kann dies steuerliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Einreichen einer Steuererklärung ist besonders verpflichtend, wenn Arbeitnehmer, die der Quellensteuer unterliegen, zusätzliches Einkommen oder Vermögen haben, das nicht der Quellensteuer unterliegt. Im Folgenden erfährst du, wann dies der Fall ist und welche kantonalen Grenzen zu beachten sind.

 

Wie funktioniert die Quellensteuer?

Quellensteuern werden vom Zahler abgezogen und an die Steuerbehörde weitergeleitet. In der Schweiz betrifft dies hauptsächlich die Quellensteuer auf Gehälter, Zinsen und Dividenden.

 

Wie wird die Quellensteuer berechnet?

Arbeitgeber ziehen die Quellensteuer vom Gehalt ab und senden sie an die Steuerbehörde. Wenn ein Arbeitnehmer eine Schweizer Steuererklärung einreicht, werden diese Abzüge als Vorauszahlungen auf die endgültige Steuerschuld angerechnet.

 

Wie hoch ist die Quellensteuer?

Die Berechnung basiert auf Faktoren wie Familienstand, Wohnkanton und Bruttogehalt. Die Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen beträgt in der Regel 35 %, die in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden kann.

 

Wie bekommst du die Quellensteuer zurück?

Die Quellensteuer kann zurückgefordert werden, wenn eine Steuererklärung eingereicht wird. Die auf Zinsen und Dividenden einbehaltene Steuer kann geltend gemacht und auf die endgültige Steuerschuld angerechnet werden. Auch im Ausland einbehaltene Steuern auf Investitionen können je nach Doppelbesteuerungsabkommen geltend gemacht werden.

 

Was sind die Anforderungen für die Steuererklärung?

Du musst in Zürich eine Schweizer Steuererklärung einreichen, wenn du eine der folgenden Kriterien erfüllst:

  • Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz, C-Bewilligung, Eigentum an Schweizer Immobilien oder verheiratet mit einem Schweizer Staatsbürger oder Inhaber einer C-Bewilligung
  • Nicht-Schweizer mit Schweizer Immobilienbesitz
  • B-Bewilligungsinhaber mit einem Bruttoeinkommen von CHF 10.000 pro Monat oder CHF 120.000 pro Jahr oder mehr

Steuerbares Vermögen von mindestens CHF 80.000 am Ende des Steuerjahres

Wenn du am Ende des Steuerjahres oder Steuerzeitraums ein steuerpflichtiges Vermögen von mindestens CHF 80.000 hast, musst du eine Steuererklärung einreichen.

Erziele zusätzliches Einkommen, das nicht der Quellensteuer unterliegt, von mindestens CHF 3.000

Wenn du in einem Steuerjahr ein zusätzliches Einkommen von mindestens CHF 3.000 erzielst, das nicht der Quellensteuer unterliegt, musst du eine Steuererklärung einreichen. Dazu gehören Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, Wertpapiere oder Unterhalt.

Inhaber einer B-Bewilligung mit geringerem Einkommen, aber erheblichem weltweiten Vermögen und Einkommen müssen die Formulare anfordern. Es kann vorteilhaft sein, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen, um zusätzliche Abzüge geltend zu machen. Der Antrag muss bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden, und sobald diese Option gewählt wurde, bleibt sie für die folgenden Jahre gültig.

 

Welche Fristen und Verlängerungen gelten für die Einreichung?

Du hast 30 Tage Zeit, nachdem du die Steuerformulare erhalten hast, und es sind Verlängerungen möglich. Achte darauf, keine Fristen zu verpassen, um Strafen zu vermeiden.

Indem du diese steuerlichen Verpflichtungen und Prozesse verstehst, kannst du deine Steuersituation in der Schweiz besser verwalten und unerwartete finanzielle Überraschungen vermeiden.

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